Nach intensiven Bemühungen seitens der Kreishandwerkerschaft Stuttgart sind seit 27. November 2006 sind wieder Anträge für eine Sonderparkregelung für Handwerkerfahrzeuge / Montagewagen bei planbaren, kurzfristigen Einsätzen erhältlich.
Die Sonderparkregelung erlaubt es dem Handwerker mit seinem Fahrzeug
- im eingeschränkten Halteverbot
- in einer Parkscheinautomatenzone
- an einer Parkuhr
- in einer Bewohnerparkzone
- in einer Fußgängerzone (nur Montagewagen)
abzustellen, wenn keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist bzw. der Handwerker auf seinen Montagewagen angewiesen ist.
Ein Rechtsanspruch direkt vor der Arbeitsstelle parken zu dürfen, ist damit allerdings nicht verbunden.
Dies soll den Handwerkern bei planbaren Einsätzen von kurzer Dauer mit Ihren Fahrzeugen die Anlieferung und die Verrichtung Ihrer Tätigkeit erleichtern. (Ein Handwerkerfahrzeug ist für den Transport bestimmt, ein Montagewagen enthält eingebaute Werkzeuge, die vor Ort benötigt werden.)
Die Kosten pro Fahrzeug / Tag betragen 24,-- Euro
Anträge bitte direkt an das Amt für öffentliche Ordnung weiterleiten.
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