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Neuer Sonderparkausweis für Stuttgart

Im Zuge des neuen Parkraummanagement in Stuttgart West, hat die Kreishandwerkerschaft Stuttgart und Handwerkskammer mit der Landeshauptstadt eine neue Sonderparkregelung für Handwerker erarbeitet. An sofort kann dieser Sonderparkausweis bei der Stadt Stuttgart online beantragt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Warum ein Sonderausweis für Gewerbetreibende?

Jeder Gewerbetreibende in Stuttgart kennt das Problem: Die Möglichkeiten, am Einsatzort ein Kraftfahrzeug zu parken, sind meistens sehr begrenzt und umso problematischer, je näher man dem Stadtzentrum kommt.

Der neue Sonderparkausweis kann naturgemäß keine zusätzlichen Parkplätze schaffen. Aber die Pflicht zur Bedienung der Parkscheinautomaten und Parkuhren und zur Auslage der Parkscheibe sowie die Begrenzung der Höchstparkzeit entfällt. Es gibt zudem weitere Parkmöglichkeiten in Bewohnerparkbereichen, die den Gewerbetreibenden ohne die neue Regelung bisher nicht zur Verfügung standen.

Durch die neue Regelung wird auch ein Problem der neuen Parkraumbewirtschaftungszonen entschärft. Denn durch das Parkraummanagement, das beginnend im Stuttgarter Westen eingeführt wird, wird es keinen freien Parkraum mehr geben. Dadurch entstünde für Gewerbetreibende, die zur Ausführung ihrer Tätigkeiten an der jeweiligen Arbeitsstätte ein Kraftfahrzeug benötigen, eine noch höhere, permanente finanzielle Belastung durch Parkgebühren als bisher.

Die Landeshauptstadt Stuttgart macht daher ein preislich gestaffeltes Angebot, um diese Belastungen zu reduzieren. Welcher Zeitraum sich für wen lohnt, muss jeder Betrieb anhand seiner betrieblichen und wirtschaftlichen Kriterien selbst entscheiden.

Wer ist antragsberechtigt?                                                               Den Sonderparkausweis für das gesamte Stadtgebiet Stuttgart können alle Stuttgarter und auswärtige Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Betrieb muss Mitglied einer Handwerkskammer oder einer Industrie- und Handelskammer sein.
  • Es muss eine Dienstleistung ausgeübt werden, für deren Durchführung ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte zwingend benötigt wird.

Es ist grundsätzlich jede Form eines Gewerbes zulässig, die zur Ausübung ihrer Dienstleistung ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Arbeitstätte benötigt. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.
 

Was bewirkt der Sonderparkausweis?

Der gegen eine gestaffelte Gebühr ausgestellte Sonderparkausweis befreit von der Pflicht zur Bedienung von Parkscheinautomaten und Parkuhren und zur Auslage der Parkscheibe sowie die Begrenzung der Höchstparkzeit, denn er gilt so lange, wie der Arbeitseinsatz dauert. Er berechtigt außerdem zum Parken in Bewohnerparkbereichen.

Beschränkt wird die Befreiung auf die Zeit werktags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr, sowie auf das Vorliegen einer Dienstleistung, für deren Ausübung ein Fahrzeug zwingend benötigt wird. Das Fahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten.
 

Was bewirkt der Sonderparkausweis NICHT?

Dieser Sonderparkausweis greift nicht in die Regelungen für Bewohnerparkbereiche und Parkraumbewirtschaftungszonen ein und befreit daher nicht von der Notwendigkeit eines Bewohnerparkausweises und ersetzt diesen nicht. Sie berechtigen nicht zum bloßen Parken bzw. Abstellen des Fahrzeugs.

Er befreit außerdem nicht von den Parkvorschriften sowie Park- und Halteverboten der StVO, also berechtigt zum Beispiel nicht zum Parken im:
Beispiel nicht zum Parken im:
  • eingeschränkten Halteverbot
  • Halteverbot
  • auf Gehwegen
  • in Fußgängerzonen
Gibt es weitere Parkerleichterungen?
Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerker- oder Montagefahrzeugen im eingeschränkten Halteverbot sowie für das Befahren bzw. Parken in Fußgängerzonen außerhalb der festgelegten Lieferzeiten können wie bisher im Einzelfall erteilt werden. Diese werden nach wie vor gesondert bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.

Auch für Handwerkernotdienste können für einzelne Fahrzeuge, die für einen Notfalleinsatz ausgerüstet sind, wie bisher Ausnahmegenehmigungen mit erweiterter Parkberechtigung für Notfallreparaturen erteilt werden.
 

Gibt es Einschränkungen?

In Gebieten mit starker Bautätigkeit und erheblichem Baustellenverkehr können Parkbeschränkungen gelten, die die Gültigkeit des Parkausweises ganz oder teilweise ausschließen.
 

Ist der Ausweis übertragbar?

Ja, auch eine solche Variante ist möglich. Es kann ein Ausweis für bis zu fünf Fahrzeuge ausgestellt werden. Er gilt aber alternativ nur für das jeweils genutzte Fahrzeug, dessen Kennzeichen im Ausweis aufgeführt ist.
 
Wie wird der Sonderparkausweis beantragt?
Die Anträge können derzeit nur über das Internet gestellt werden. Für die Antragstellung über das Internet bieten wir Ihnen einige einfache und praktische Alternativen, die jeder Betrieb nutzen kann. So können Sie mit Hilfe des Onlineantrag Ihre Unterlagen gescannt als PDF- oder Bild-Datei oder als Telefax übersenden.

 
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Eine Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbemeldung
 
Ist der Ausweis widerruflich?
Der Parkausweis kann nur dann erfolgreich eingeführt werden, wenn sich alle Beteiligten an die "Spielregeln" halten. Da die Firmenfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum parken, ist eine missbräuchliche Nutzung, besonders in den Bewohnerparkbereichen für jedermann erkennbar.
Der Sonderparkausweis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden. In diesen Fällen wird die zuvor erhobene Genehmigungsgebühr nicht zurückerstattet.
 
Und wie läuft es praktisch ab?
Der Sonderparkausweis ist zusammen mit einer Handynummer, unter der der Fahrer jederzeit erreichbar ist,  im Fahrzeug mit der gut lesbaren Vorderseite (Seite mit Siegel) auszulegen.
 
Wurde der Datenschutz berücksichtigt?
Das Verfahren wurde mit dem Datenschutzbeauftragten des Amts für öffentliche Ordnung abgestimmt. Die Daten der Antragsteller werden für die Gültigkeitsdauer des Sonderparkausweises plus 3 Monate gespeichert, um evtl. Folgeanträge bearbeiten zu können.
 
Wie sind die Kosten?
1 Woche        -  € 40,--
1 Monat         -  € 80,--
3 Monate       -  € 100,--
6 Monate       -  € 140,--
1 Jahr            -  € 240,-- 
 

Hier ist der Onlineantrag zu finden:

http://www.stuttgart.de/sonderparkausweis#headline4d5912752ca6f 

Bitte beachten Sie, dass Sie im Onlineantrag nur bestimmte Formate als Dateianhänge hochladen können (*.pdf, *.jpg, *.png).

 
Parken
Kreishandwerkerschaft Stuttgart
Schlachthofstraße 15 - 70188 Stuttgart - Tel: 07 11-4 89 73-0 - FAX: 07 11-4 89 73-22
Email: info@kh-stuttgart.de
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