Was bewirkt der Sonderparkausweis NICHT?
Dieser Sonderparkausweis greift nicht in die Regelungen für Bewohnerparkbereiche und Parkraumbewirtschaftungszonen ein und befreit daher nicht von der Notwendigkeit eines Bewohnerparkausweises und ersetzt diesen nicht. Sie berechtigen nicht zum bloßen Parken bzw. Abstellen des Fahrzeugs.
Er befreit außerdem nicht von den Parkvorschriften sowie Park- und Halteverboten der StVO, also berechtigt zum Beispiel nicht zum Parken im:
Beispiel nicht zum Parken im:
- eingeschränkten Halteverbot
- Halteverbot
- auf Gehwegen
- in Fußgängerzonen
Gibt es weitere Parkerleichterungen?
Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerker- oder Montagefahrzeugen im eingeschränkten Halteverbot sowie für das Befahren bzw. Parken in Fußgängerzonen außerhalb der festgelegten Lieferzeiten können wie bisher im Einzelfall erteilt werden. Diese werden nach wie vor gesondert bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.
Auch für Handwerkernotdienste können für einzelne Fahrzeuge, die für einen Notfalleinsatz ausgerüstet sind, wie bisher Ausnahmegenehmigungen mit erweiterter Parkberechtigung für Notfallreparaturen erteilt werden.
Gibt es Einschränkungen?
In Gebieten mit starker Bautätigkeit und erheblichem Baustellenverkehr können Parkbeschränkungen gelten, die die Gültigkeit des Parkausweises ganz oder teilweise ausschließen.
Ist der Ausweis übertragbar?
Ja, auch eine solche Variante ist möglich. Es kann ein Ausweis für bis zu fünf Fahrzeuge ausgestellt werden. Er gilt aber alternativ nur für das jeweils genutzte Fahrzeug, dessen Kennzeichen im Ausweis aufgeführt ist.
Wie wird der Sonderparkausweis beantragt?
Die Anträge können derzeit nur über das Internet gestellt werden. Für die Antragstellung über das Internet bieten wir Ihnen einige einfache und praktische Alternativen, die jeder Betrieb nutzen kann. So können Sie mit Hilfe des Onlineantrag Ihre Unterlagen gescannt als PDF- oder Bild-Datei oder als Telefax übersenden.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Eine Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbemeldung
Ist der Ausweis widerruflich?
Der Parkausweis kann nur dann erfolgreich eingeführt werden, wenn sich alle Beteiligten an die "Spielregeln" halten. Da die Firmenfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum parken, ist eine missbräuchliche Nutzung, besonders in den Bewohnerparkbereichen für jedermann erkennbar.
Der Sonderparkausweis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden. In diesen Fällen wird die zuvor erhobene Genehmigungsgebühr nicht zurückerstattet.
Und wie läuft es praktisch ab?
Der Sonderparkausweis ist zusammen mit einer Handynummer, unter der der Fahrer jederzeit erreichbar ist, im Fahrzeug mit der gut lesbaren Vorderseite (Seite mit Siegel) auszulegen.
Wurde der Datenschutz berücksichtigt?
Das Verfahren wurde mit dem Datenschutzbeauftragten des Amts für öffentliche Ordnung abgestimmt. Die Daten der Antragsteller werden für die Gültigkeitsdauer des Sonderparkausweises plus 3 Monate gespeichert, um evtl. Folgeanträge bearbeiten zu können.
Wie sind die Kosten?
1 Woche - € 40,--
1 Monat - € 80,--
3 Monate - € 100,--
6 Monate - € 140,--
1 Jahr - € 240,--
Hier ist der Onlineantrag zu finden: