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Parken im Westen

Parkraummanagement Stuttgart-West

 

Zum 1. März 2011 wird in Stuttgart-West ein Parkraummanagement eingeführt.

Wir haben für Firmen in diesem Stadtgebebiet häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt. Die Informationen werden von uns laufend aktualisiert und erweitert: Informationen dazu bietet auch die Internetseite der Stadt Stuttgart www.stuttgart.de/parkeninwest

 

Meine Firma hat ihren Sitz in Stuttgart-West. Wo kann ich meine Firmenfahrzeuge parken?

Unter der Voraussetzung, dass kein privater Stellplatz oder keine Garage für die Firma verfügbar ist, kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zum Parken im Teilgebiet, in dem sich der Betriebssitz befindet, erteilt werden. Als Nachweis sind beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Handwerkskarte oder der Eintrag aus der Handwerksrolle und die Kopie des KfZ-Scheins vorzulegen.

Jeder Betrieb ohne Stellplatz auf dem Firmengelände erhält, unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten, nur eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung wird auf den Namen des Betriebes ausgestellt, ohne Kennzeicheneintrag. Der Vorteil ist, dass die Ausnahmegenehmigung nach Bedarf von verschiedenen Betriebsangehörigen genutzt werden kann.

Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO kostet für Betriebe/Freiberufler o.ä. mit Sitz in Stuttgart-West 120,00 Euro/Jahr für das Teilgebiet, in dem sich der Firmensitz befindet.

>> Antragsformular 

 

Mein Arbeitsplatz ist in Stuttgart-West. Ich bin als Dienstleister oder sozialer Dienst im Stuttgarter-Westen unterwegs. Bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?

Sie haben keinen Anspruch auf einen Parkausweis. Für Handwerker und soziale Dienste ist eine Sonderregelung, beschränkt auf das Parkraummanagementgebiet Stuttgart-West wenig sinnvoll, da diese Firmen und Organisationen in der Regel im gesamten Stadtgebiet tätig sind.

 

Kann ich als Bewohner im Stuttgarter Westen auch mehrere Parkausweise bekommen?

Nein, an jede Person mit erstem Wohnsitz im Gebiet des Parkraummanagements West kann höchstens ein Bewohnerparkausweis ausgegeben werden. Der Bewohnerparkausweis für Anwohner kostet 30,70 Euro im Jahr. Die Bewohner können mit dem Parkausweis in ihrem Teilgebiet kostenlos parken.

 

>>  Übersichtskarte Gebietseinteilung Parkraummanagement Stuttgart-West

Kreishandwerkerschaft Stuttgart
Schlachthofstraße 15 - 70188 Stuttgart - Tel: 07 11-4 89 73-0 - FAX: 07 11-4 89 73-22
Email: info@kh-stuttgart.de
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