HALTEN & PARKEN

Parken in Stuttgart ist für Handwerker nicht immer einfach. In manchen Gebieten ist das Abstellen des Handwerkerfahrzeugs gar nicht erlaubt. Für diese Situationen hat die Stadt mehrere Möglichkeiten für Sonderparkausweise geschaffen.

1. SONDERPARKAUSWEIS FÜR GEWERBETREIBENDE

Der Sonderparkausweis kann naturgemäß keine zusätzlichen Parkplätze schaffen. Aber die Pflicht zur Bedienung der Parkscheinautomaten und Parkuhren und zur Auslage der Parkscheibe sowie die Begrenzung der Höchstparkzeit entfallen während der Dauer seines Arbeitseinsatzes an der jeweiligen Arbeitsstätte im gesamten Stadtgebiet Stuttgart. Beschränkt wird die Befreiung auf die Zeit werktags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Es gibt zudem weitere Parkmöglichkeiten in Bewohnerparkbereichen, die den Gewerbetreibenden und sozialen Diensten ohne die neue Regelung bisher nicht zur Verfügung standen.

Hier geht es zum Antrag der Stadt Stuttgart .

2. AUSNAHMEGENEHMIGUNG (PARKEN) FÜR MONTAGEFAHRZEUGE

Neben Sonderparkberechtigungen für Handwerkernotdienste, die im Rahmen von Noteinsätzen und Notreparaturen zum Parken an bestimmten Stellen berechtigen, und Sonderparkausweisen für Gewerbetreibende und soziale Dienste können Parkberechtigungen für Montagefahrzeuge (mit fest eingebauten Werkzeugen) von der Straßenverkehrsabteilung des Amts für öffentliche Ordnung erteilt werden.

Was man mit diesem Ausweis darf, was er kostet, wie man ihn beantragt, und Antworten auf weitere Fragen erfahren Sie hier.

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3. AUSNAHMEGENEHMIGUNG FÜR HANDWERKERNOTDIENSTE

Nicht planbare Handwerkereinsätze für Notreparaturen, z.B. der Klempner, der bei Rohrbruch gerufen wird, oder der Aufzugsdienst, wenn ein Aufzug stecken bleibt, oder der Elektriker, wenn die Hauptsicherung durchbrennt.

In der Regel bleiben die Notdienste den Elektro- und Sanitärbetrieben vorbehalten. Die Prüfung der Gewerke bzw. Antragssteller erfolgt durch die Landeshauptstadt Stuttgart.

Was man mit diesem Ausweis darf, wer ihn bekommt, was er kostet, wie man ihn beantragt und Antworten auf weitere Fragen erfahren Sie hier.

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