SACHVERSTÄNDIGE

Wenn mal Zweifel aufkommen – Die öffentlich bestellten Sachverständigen der Handwerkskammer

Manche Dinge klären sich erst auf den zweiten Blick:

  • Darf ein ganz bestimmtes Holzschutzmittel die Fensterrahmen im Kindergarten konservieren?
  • Wurde die neue Heizung wirklich vorschriftsgemäß eingebaut?
  • Entspricht der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den orts- und branchenüblichen Preisen?

Fragen über Fragen. Fragen von Handwerkern, Fragen von Auftraggebern, Fragen von Zulieferern, Fragen von Endverbrauchern.

Wer Antworten sucht, auf die er sich verlassen kann, braucht das Wissen von Experten, deren Sachkenntnis ihm weiterhilft. Experten, die objektiv und neutral den Dingen auf den Grund gehen. Sachverständige. Nur: die Richtigen müssen es sein. "Sachverständiger" kann sich jeder nennen, doch die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" schützt § 132 a des Strafgesetzbuchs strafrechtlich.

Die Handwerkskammer vereidigt innerhalb der Grenzen ihrer Region (dem Stadtkreis Stuttgart und den Landkreisen Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Böblingen sowie Ludwigsburg) die öffentlich bestellten Sachverständigen der einzelnen Gewerke.

Zur Sachverständigensuche: Handwerkskammer Stuttgart

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