Das Land Baden-Württemberg hat als Maßnahme steckenbezogene Verkehrsverbote in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart aufgenommen. Betroffen sind alle Diesel-PKW Euro 5 und schlechter.
Die einzelnen Strecken sind:
- B14 (Am Neckartor) von der "ADAC Kreuzung" bis zur Kreuzung Cannstatter Str. / Heilmannstraße
- B 14 (Hauptstätter Straße) vom Österreichischen Platz bis zum Marienplatz
- B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige) von der Kreuzung Obere Weinsteige / Jahnstraße bis zum Charlottenplatz
- B27 (Heilbronner Straße) von der Kreuzung Kriegsbergstraße bis zur Kreuzung Wolframstraße
Das Verkehrsverbot auf den Einzelstrecken gilt für alle Diesel-PKW - es sei denn, die Fahrer sind Anlieger oder fallen unter eine allgemeine Ausnahme. Einzelausnahmegenehmigungen gibt es für das streckenbezogene Diesel-Verkehrsverbot nicht.

