CORONA - TESTPFLICHT

Testpflicht für Selbständige und Beschäftigte - was gilt?

Seit vergangenen Freitag gilt eine neue Corona-Verordnung. Neu ist u.a., dass für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte oder Selbständige, mit direktem Kontakt zu externen Personen, eine regelmäßige Testpflicht bereits in der Basisstufe besteht. Dies galt bisher nur für die Warn- bzw. Alarmstufe.

Was bedeutet "direkter Kontakt"? Kann ich als Arbeitgeber eine Auskunft über den Impfstatus verlangen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Handwerkskammer auf ihrer Website.