FAHRVERBOTE

Der Luftreinhalteplan für Stuttgart hat zum 1. Juli 2020 eine kleine Umweltzone eingeführt, in der Fahrverbote für Euro-5/V-Diesel-Fahrzeuge gelten.
Zur kleinen Umweltzone gehören: der Bereich des Talkessels sowie die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen.
Überall in der Stadt sind die Schilder angebracht, so dass nun ab dem 1. Oktober 2020 die Verstöße dagegen geahndet werden.
Weitere Informationen - auch, was für das Handwerk gilt - finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Region Stuttgart.

