ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II

Das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie führt dazu, dass die laufenden Einnahmen vieler Betriebe weiterhin unter den laufenden Kosten liegen. Das gilt besonders in Gewerken, die direkt oder indirekt von den Maßnahmen der Länder und des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind. Deshalb hat der Bund die Hilfen deutlich ausgebaut und die Konditionen verbessert.
Auch für die zweite Phase der Überbrückungshilfe kann ein Antrag nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater und Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen, vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen oder Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen) gestellt werden.
Seit dem 21. Oktober ist die Antragstellung über ein digitales Portal möglich. Unternehmen, die durch Corona mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, können mit der verlängerten Überbrückungshilfe weiterhin Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu 50.000 Euro pro Monat bis zum Jahresende erhalten.
Überbrückungshilfe - wer-wie-was - Infos der Handwerkskammer Region Stuttgart

