PARKRAUMMANAGEMENT STUTTGART

Im März 2011 wurde in Stuttgart ein Parkraummanagement eingeführt. Mittlerweile gibt es dieses in nahezu allen Innenstadtbereichen.

Wir haben für Firmen in diesen Stadtgebieten häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt.

Meine Firma hat ihren Sitz im Bereich des Parkraummanagement. Wo kann ich meine Firmenfahrzeuge parken?

Unter der Voraussetzung, dass kein privater Stellplatz oder Garage für die Firma verfügbar ist, kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zum Parken im Teilgebiet, in dem sich der Betriebssitz befindet, erteilt werden. Als Nachweis sind beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Handwerkskarte oder der Eintrag aus der Handwerksrolle und die Kopie des KfZ-Scheins vorzulegen. Zusätzlich muss ein Mietvertrag über die angemietete Gewerbefläche vorgelegt werden. Bei Eigentum entfällt diese Nachweispflicht.

Jeder Betrieb, ohne eigene oder angemietete Stellflächen, erhält unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten nur eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung wird auf den Namen des Betriebes ausgestellt, ohne Kennzeicheneintrag. Vorteil: Die Ausnahmegenehmigung kann, nach Bedarf,  von verschiedenen Betriebsangehörigen genutzt werden. 

Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO kostet für Betriebe/Freiberufler o.ä. mit Sitz in einem Bewohnerparkgebiet 120 Euro pro Jahr für das Teilgebiet, in dem sich der Firmensitz befindet.

Mein Arbeitsplatz ist im Bereich des Parkraummanagement. Ich bin als Dienstleister oder sozialer Dienst in diesem Bereich unterwegs. Bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?

Sie haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Für Handwerker und soziale Dienste ist eine Sonderregelung, beschränkt auf einzelne Parklizenzgebiete nicht sinnvoll, da diese Firmen und Organisationen in der Regel im gesamten Stadtgebiet tätig sind.

Kann ich als Bewohner auch mehrere Parkausweise bekommen?

Nein, an jede Person mit erstem Wohnsitz im Gebiet des Parkraummanagements kann höchstens ein Bewohnerparkausweis ausgegeben werden. Der Bewohnerparkausweis für Anwohner kostet 30,70 Euro im Jahr. Die Bewohner können mit dem Parkausweis in ihrem Teilgebiet kostenlos parken.

Alle Informationen zu diesem Thema (Bezirke, Anträge, etc.) erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Stuttgart.

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